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Tankwartung

Die Prüfpflicht für die Lagerung von Heizöl EL wird in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt. Diese sieht die einmalige Prüfung vor der Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen sowie die regelmäßige Prüfung im Betrieb durch zertifiziertes Fachpersonal vor.

 

Der Betrieb der Heizanlage ist auch während der Wartung möglich.